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NEUES VON UNS

Das Hinweisgeberschutzgesetzt hat den Bundesrat passiert. In unserem kostenlosen Webinar am 6. Juni 2023 I 12.00 - 12.30 Uhr erfahren Sie alles zu den Anforderungen und den juristischen Fallstricken des Gesetzes.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz hat im zweiten Anlauf am 12. Mai den Bundesrat passiert. Nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt läuft die Umsetzungsfrist von einem Monat. Diese gilt für Unternehmen ab 250 Beschäftigten. KMU (Unternehmen ab 50 Mitarbeitern) haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

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Nach der Ablehnung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) durch den Bundesrat am 10. Februar wurde es aufgeteilt – in einen zustimmungspflichtigen und nichtzustimmungspflichtigen Teil - und am 17. März vom Bundestag wieder in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Die für die Unternehmen relevanten Inhalte unterliegen jetzt nicht mehr der Zustimmungspflicht durch die Länder. Das Gesetz könnte bereits Ende März verabschiedet werden.

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