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Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz: So setzen Sie das HinSchG sicher um

Hinweisgeberschutzgesetz passiert Bundesrat
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat im zweiten Anlauf am 12. Mai den Bundesrat passiert. Nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt läuft die Umsetzungsfrist von einem Monat. Diese gilt für Unternehmen ab 250 Beschäftigten. KMU (Unternehmen ab 50 Mitarbeitern) haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.
