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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ RECHTSSICHER UMSETZEN
KSP betreibt Ihre interne Meldestelle
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Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie in nationales Recht. 2023 tritt es für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern in Kraft. Kernanforderung des Gesetzes ist die interne Meldestelle zur Annahme und Bearbeitung von Hinweisen auf potentielle Verstöße.
Neben der Anforderung schriftliche und mündliche Meldekanäle vorzuhalten ist die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise ab 2025 Pflicht.
Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz
Der Gesetzgeber stellt sehr konkrete Anforderungen an den Betrieb der Meldestelle und Schutz der Whistleblower
- Revisionssichere und DSGVO-konforme Dokumentation
- Definierte Fristen für Rückmeldungen und Abschluss
- Fachkunde der betrauten Mitarbeiter
- Vermeidung von Interessenskonflikten
- Rechtliche Einordnung des Sachverhalts
- Beweislastumkehr im Fall potenzieller Repressionen
Der Gesetzgeber erlaubt die Übertragung des Betriebs der Meldestelle an fachkundige Dritte.
Mit KSP können Sie die Anforderungen gesetzeskonform umsetzen.
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Setzen Sie auf die
Expertise von KSP
Als etablierte Kanzlei mit skalierbarer IT-Infrastruktur verfügen wir über das fachliche Know-how als auch über die technische Leistungsfähigkeit für den rechtskonformen Betrieb Ihrer internen Meldestelle – und das zu attraktiven Konditionen.
Das sind Ihre Vorteile
(Rechts) Konform
- Als Rechtsanwaltskanzlei stellen wir die rechtssichere und compliance-konforme Bearbeitung sicher
- Anonymisierte Zusammenfassung des Sachverhalts zur Reduzierung des Risikos aus der Beweislastumkehr
- Bestmögliche Aufklärung durch Interdisziplinäres und –linguales Team
Sicher
- Nach juristischen Anforderungen entwickeltes eigenes System zur Bearbeitung der Hinweise
- Gelebte IT-Sicherheit auf allen Ebenen vom Rechenzentrum bis zum Anwender
- Für die Gesprächsführung psychologisch und juristisch geschulte Rechtsanwälte und Mitarbeiter
Preiseffizient
- Feste Gebühren für den Betrieb der internen Meldestelle
- Keine Systemintegration erforderlich
- Bis 2025 nur wahlweiser Einsatz einer Whistleblower Plattform zur Abgabe anonymer Hinweise
Unsere attraktiven
Leistungspakete im Überblick
Von der reinen Erfüllung des Gesetzes bis zur operativen Nutzung der Meldestelle
1
Basic
Compliance mit HinSchG
2
Advanced
Meldestelle Teil des Compliance Managements
3
Individuell
Meldestelle Teil der Unternehmenskultur und -steuerung
1 Basic (bis 250 Mitarbeiter)
Basic Flex
- Erreichbarkeit über 0800er Telefonnummer, E-Mail und optional Plattform für anonyme Hinweise
- Hinweisposter und Handout zur Kommunikation der Meldestelle
- Jährliche Bereitstellungsgebühr und aufwandsbasierte Abrechnung
Basic Fix
- Erreichbarkeit über 0800er Telefonnummer, E-Mail und optional Plattform für anonyme Hinweise
- Hinweisposter und Handout zur Kommunikation der Meldestelle
- Monatlicher Preis inkludiert 3 Hinweise pro Jahr / Mindestlaufzeit 1 Jahr
2 Advanced
- Erreichbarkeit über 0800er Telefonnummer, sowie individuelle E-Mail und optional eigene Plattform für anonyme Hinweise
- Statusanalyse des Compliance Management Systems und jährliches Reporting
- Monatlicher Preis inkludiert 8 Hinweise pro Jahr / Mindestlaufzeit 1 Jahr
3 Individuell
- Nach Bedarf Erreichbarkeit über weitere abzustimmende Meldekanäle
- Beratung zur optimalen Nutzung der Meldestelle
- Preis und Anzahl Hinweise basierend auf Ihren Anforderungen
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
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