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Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz: KSP und Beceptum veranstalten Workshopreihe

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat nicht nur 35 Buchstaben, entspricht übrigens 63 Punkten beim Scrabble 🤓, sondern auch eine lange Reihe an Sorgfaltspflichten, die ab 2023 eingehalten werden müssen.

Anwendungsbereich sind alle Unternehmen ab 3.000 bzw. 2024 ab 1.000 Mitarbeitern (teilweise auch konsolidierte Betrachtung im Konzern) unabhängig von der Branche. Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2023 steht eine Richtlinie (Directive on Corporate Sustainability Due Diligence), die den Anwendungsbereich auf Unternehmen mit 500 bzw. 250 Mitarbeiter absenkt.

Auch wenn der erweiterte Anwendungsbereich und die Umsetzung der Richtlinie noch weit weg erscheinen, empfiehlt sich eine frühzeitige Orientierung im Nebel. Durch gute Vorbereitung kann der Umsetzungsaufwand reduziert werden.
❓ Fällt mein Unternehmen in den Anwendungsbereich?
❓ Wie sind meine Zuliefererverträge ausgestaltet?
❓ Welche Rechtspositionen müssen überhaupt geschützt werden?
❓ Haben ich die notwendige Datenlage um eine Risikoanalyse durchzuführen?
❓ …und vor allen Dingen was kann ich präventiv machen um Risiken rechtzeitig aufzudecken und darauf reagieren zu können?

Gemeinsame Workshopreihe
Gemeinsam mit Beceptum International GmbH führen wir Workshops für die Vorbereitung auf die Anforderungen der Sorgfalt in der Lieferkette durch. Für weitere Informationen zu den Workshops wenden Sie sich bitte an

Kristin Peitz
Leiterin Compliance Services
kristin.peitz@ksp.de
+49 40 450 65 1553

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