Datenschutzrecht
Die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaftsabläufen führt zu immer höheren Anforderungen an Ihre Mitarbeiter im Hinblick auf die Beachtung des Datenschutzes.
Hier beraten wir Sie rechtlich hinsichtlich aller kundenorientierten Prozesse. Dazu zählen auch datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Forderungsinkasso, wie zum Beispiel:
- Abgrenzung zwischen einer reinen Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG und einer Funktionsübertragung auf den Inkassodienstleister
- Anforderungen des BDSG für den Datenaustausch mit dem Inkassodienstleister
- Umgang mit besonders schutzwürdigen Daten (z. B. Gesundheitsdaten)
- Meldung von Forderungsdaten an Auskunfteien (§ 28a BDSG).
Schulungen im Umgang mit Datenschutzrecht
Ihren Mitarbeitern, die im kaufmännischen Beschwerdemanagement und Mahnwesen tätig sind, werden täglich mit datenschutzrechtlichen Fragen konfrontiert (z. B. Aufforderung zur Auskunft über gespeicherte Daten, Löschung von Daten). Gerne bieten wir Ihnen praxisgerechte Schulungen an. Sie steigern damit Ihre Kompetenz in den für das Endkundengeschäft wesentlichen Teilen, wie z. B. Umgang mit Kundenbeschwerden wegen Negativmeldungen an die Schufa.


