Beratung Langzeitinkasso
- Im Falle erfolgloser Pfändungsversuche (titulierte Forderungen): Abgabe in die Langzeitüberwachung an unseren Kooperationspartner HFG Inkasso GmbH
- Im Falle erfolgloser vorgerichtlicher Beitreibung werden die Forderungen ohne vorhergehende Titulierung in die Langzeitverfolgung an unseren Kooperationspartner HFG Inkasso GmbH abgegeben, sofern ein gerichtliches Verfahren in Abstimmung mit Ihnen oder aufgrund sonstiger Umstände (z. B. langfristig fehlende Bonität des Kunden/Schuldners) unterbleibt.
Weitere Informationen zu Langzeitinkasso finden Sie hier.


