Verkehrsbetriebe
Verkehrsbetriebe haben Forderungen aus bestehenden Vertragsbeziehungen mit Kunden sowie eine Vielzahl von Forderungen aus anderen Rechtsgründen. Für jegliche Forderungen bietet KSP Lösungen an, die auf die Herausforderungen der Verkehrsunternehmen im Detail abgestimmt sind.
In Hinsicht auf den Bereich der Personenbeförderung fallen neben den klassischen Forderungen aus dem Abonnentengeschäft, wenn Fahrgäste die laufenden Gebühren für ihr Abonnement nicht zahlen, auch Forderungen aus Leistungserschleichung (erhöhtes Beförderungsentgelt / EBE) an.
Darüber hinaus setzen wir auch Forderungen aus Regressansprüchen gegen Fahrgäste oder andere Personen, z. B. wegen Beschädigung von Einrichtung der Verkehrsbetriebe durch.
Auch sonstige Forderungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Verkehrsbetrieben werden kompetent bearbeitet. Hierzu gehören unter anderem Forderungen aus dem Betrieb von Fahrradvermietsystemen oder Forderungen im Zusammenhang mit der Stellung von Chipkarten.
Manchmal wird es erforderlich sein, neben der zivilrechtlichen Schadensersatzforderung auch strafrechtliche Schritte einzuleiten. Hier übernimmt KSP für die Verkehrsbetriebe die Stellung der Strafanzeigen und unterstützt auch sonst gerne bei allen anderen verkehrsrechtlichen Fragestellungen.
In allen Fällen bieten wir eine individuelle Bearbeitung der Vorgänge, ein mandantenspezifisch zusammengestelltes Team sowie ein besonders abgestimmtes Verfahren für Gruppen, welche im besonderen Fokus stehen, wie zum Beispiel Minderjährige oder Mehrfachtäter.
Als Rechtsanwaltskanzlei legt KSP bei allen Maßnahmen besonderen Wert auf ein imagewahrendes und kundenschonendes Vorgehen für die Verkehrsbetriebe. Denn auch wer einmal beim „Schwarzfahren“ erwischt wurde, kann ansonsten ein redlicher Fahrgast sein oder werden. Dies berücksichtigen wir bei der Forderungsdurchsetzung immer.
Gerade Unternehmen, die im öffentlichen Interesse arbeiten oder die öffentliche Hand als Gesellschafter haben, unterliegen einer besonders kritischen Beobachtung - zum Beispiel durch die Presse. Hier ist neben der Imagewahrung des Verkehrsbetriebes durch ein kundenschonendes Agieren im Beitreibungsprozess auch ein einwandfreies rechtliches Vorgehen von besonderer Bedeutung.
Über die gesamte Tätigkeit von KSP erhalten Verkehrsbetriebe ein individuell abgestimmtes und aussagekräftiges Reporting und Erfolgscontrolling. Dieses kann auch zur Verbesserung der internen Prozesse innerhalb der Verkehrsbetriebe genutzt werden.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns direkt über verkehrsbetriebe@ksp.de.










